ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER SOLARTECHNIK RHEIN-MAIN
für Verträge mit Kunden über Solaranlagen und Solaranlagen-Komponenten
(Stand 14.03.2024)
1 Anwendungsbereich und Rangfolge
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden auf Verträge zwischen der Solartechnik
Rhein-Main („Solartechnik Rhein-Main“) und Kunden*innen Anwendung, die die Lieferung
(„Kaufverträge“) oder die Lieferung und Montage („Werkverträge“) von Solaranlagen und Solaranlagen-
Komponenten zum Gegenstand haben.
1.2 Die Bestimmungen dieser AGB finden auf Kaufverträge und Werkverträge gleichermaßen Anwendung,
sofern in einer Bestimmung nicht gesondert Bezug auf Kaufverträge oder Werkverträge genommen wird.
1.3 Die Bestimmungen dieser AGB gelten für Verbraucher*innen i.S.v. § 13 BGB und Unternehmer*innen
i.S.v. § 14 BGB (nachstehend zusammengefasst „Kunden*innen“) gleichermaßen, sofern in einer
Bestimmung nicht gesondert Bezug auf Verbraucher*innen oder Unternehmer*innen genommen wird.
1.4 Verbraucher*innen sind Kunden*innen, die mit ihrer Solaranlage Energie erzeugen wollen, die
überwiegend für Zwecke des eigenen privaten Verbrauchs genutzt werden soll.
1.5 Die im Angebot der Solartechnik Rhein-Main enthaltenen Bestimmungen gelten vorrangig zu diesen
AGB.
1.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen, die diesen AGB widersprechen oder sie ergänzen
(„anderslautende Bedingungen“), finden nur insoweit Anwendung, als die Solartechnik Rhein-Main
diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.7 Allen anderen anderslautenden Bedingungen, auf die Sie in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder
Bestätigungsschreiben Bezug nehmen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2 Vertragsschluss
2.1 Das Ihnen von der Solartechnik Rhein-Main unterbreitete Angebot versteht sich als Aufforderung zur
Abgabe eines Angebotes.
2.2 Ein Angebot unterbreiten Sie der Solartechnik Rhein-Main, wenn Sie das Angebot unterzeichnet an die
Solartechnik Rhein-Main zurücksenden. Die Solartechnik Rhein-Main wird das Angebot prüfen und Ihnen
eine Bestätigung zusenden. Mit dem Zugang der Bestätigung bei Ihnen kommt der Vertrag zustande.
2.3 Für den Fall, dass nach Vertragsschluss ein Aufmaß durch die Solartechnik Rhein-Main vereinbart wird
und das Aufmaß ergibt, dass sich der Leistungsumfang des Vertrages ändert (z.B. Art und Anzahl der
Komponenten), wird die Solartechnik Rhein-Main Ihnen ein Angebot über die Änderung des Vertrages
übermitteln. Die Änderung des Vertrages wird wirksam, wenn Sie das Angebot annehmen.
2.4 Soweit vereinbart wird, dass die Solartechnik Rhein-Main den Antrag für den Netzanschluss der
Solaranlage beim zuständigen Netzbetreiber für Sie stellt, kommt der Vertrag unter der aufschiebenden
Bedingung zu Stande, dass der Netzbetreiber den Antrag bewilligt.
Für den Netzantrag benötigt die Solartechnik Rhein-Main Ihre Vollmacht. Ein entsprechendes Formular
liegt dem Angebot bei.
2.5 **Aktuelle Preisentwicklung und Liefersituation**
Vor dem Hintergrund explodierender Rohmaterialkosten und wachsender Engpässe bei der Lieferlogistik
sind kurzfristige Preiserhöhungen und Terminverschiebungen derzeit an der Tagesordnung. Deshalb
weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir Liefertermine nur vorbehaltlich der tatsächlichen Verfügbarkeit
und Ihre Bezugspreise nur vorbehaltlich der Preisstabilität zum gewünschten Lieferzeitpunkt bestätigen
können. Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen sind weiter freibleibend bis zur Auslieferung, sofern
wir von Preisentwicklungen und Lieferverschiebungen getroffen werden, auf die wir keinen Einfluss haben.
3 Nicht im Vertrag enthaltene Leistungen
3.1 Die Prüfung, ob das Gebäude, die Lärmschutzwand oder ähnliches („bauliche Anlage“), worauf oder
woran die Solaranlage montiert werden soll, die baulichen Voraussetzungen für die Errichtung und den
Betrieb der Solaranlage bzw. der Komponenten erfüllt (insbesondere in Bezug auf die Statik der baulichen
Anlage und die jeweiligen Herstellerangaben), ist nicht im Leistungsumfang enthalten.
3.2 Die Prüfung, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der Solaranlage
erfüllt sind (insbesondere in Bezug auf Genehmigungen, z.B. Baugenehmigung oder andere baurechtliche
Vorgaben), ist nicht im Leistungsumfang enthalten.
3.3 Die Erstellung von Geboten für Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur bzgl. der Förderung
der Solaranlage ist nicht im Leistungsumfang enthalten.
3.4 Der Anschluss der Solaranlage bzw. der Komponente an vorhandene Blitzschutzanlagen ist nicht im
Leistungsumfang enthalten.
3.5 Die Beantragung des Netzanschlusses für die Solaranlage ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Dies
gilt auch im Falle notwendiger Änderungen vorhandener Netzanschlüsse.
3.6 Die Beantragung der Messeinrichtungen für die Solaranlage ist nicht im Leistungsumfang enthalten.
Dies gilt auch im Falle eines notwendigen Austausches vorhandener Messeinrichtungen
3.7 Weitere, für den Betrieb der Solaranlage ggf. erforderliche Komponenten, die nicht im Leistungsumfang
des Vertrages aufgeführt sind, z.B. Anschlusspunkt Zählerplatz Feld („APZ Feld“) zur Übertragung von
Messdaten, sind nicht im Leistungsumfang enthalten.
3.8 Die Registrierung der Solaranlage beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist im
Leistungsumfang enthalten.
4 Modellrechnungen
4.1 Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Leistung einer Solaranlage (z.B. aufgrund von Schwankungen
des Wetters, Ablagerungen auf den Modulen, Wirkungsgrade von Modulen und Wechselrichtern) von den
Ergebnissen in Modellrechnungen abweichen kann.
4.2 Etwaige im Rahmen der Vertragsanbahnung und Durchführung erstellte Modellrechnungen über die
Leistung der Solaranlage (zu erwartender Jahresertrag etc.) stellen daher weder eine Aussage der
Solartechnik Rhein-Main über die Beschaffenheit der Solaranlage i.S.v. § 434 BGB oder § 633 BGB noch
eine Garantie i.S.v. § 443 BGB oder sonstige Garantie dar.
5 Mitwirkungspflichten Kunden*innen (nur für Werkverträge)
5.1 Für die Dauer der Ausführung der Arbeiten müssen Sie der Solartechnik Rhein-Main ausreichend
geschützte Flächen für die Lagerung der Komponenten der Solaranlage nebst Montagematerialien
(„Materialien“) bereitstellen.
5.2 Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die während der Durchführung der Arbeiten bei Ihnen gelagerten
Materialien nicht durch Dritte beschädigt oder gestohlen werden oder sonst abhandenkommen (siehe auch
Haftung Ziffer 14.5).
5.3 Sie müssen die Ihrerseits erforderlichen Vorkehrungen treffen, damit die Arbeiten innerhalb der
vertraglich vereinbarten Fristen ohne Unterbrechung durchgeführt werden können.
6 Termine
Angegebene Termine geben lediglich Auskünfte über geplanten Liefer- bzw. Montagzeiträume; sie
orientieren sich an den Angaben der jeweiligen Hersteller. Die Solartechnik Rhein-Main wird die Lieferbzw.
Montagetermine mit Ihnen abstimmen und ist um eine schnellstmögliche Montage bemüht.
7 Zahlungsbedingungen
7.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Rechnungslegung bei Kaufverträgen nach Lieferung
und bei Werkverträgen nach Abnahme.
7.2 Rechnungen sind binnen 14 Tagen, gerechnet ab Rechnungsdatum, ohne Abzug zur Zahlung fällig.
7.3 Zahlungen sind per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto der Solartechnik Rhein-
Main vorzunehmen.
7.4. Abweichende Zahlungsbedingungen sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.
8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Die Solartechnik Rhein-Main behält sich an den gelieferten bzw. gelieferten und montierten
Komponenten der Solaranlage das Eigentum vor bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten
Gesamtpreises (inkl. USt.) und der Ihnen gegenüber gelten gemachten Aufwendungen und Zinsen im Falle
des Zahlungsverzugs.
8.2 Solange das Eigentum nicht auf Sie übergegangen ist, sind Sie nicht berechtigt die Solaranlage bzw.
die Komponenten zu verkaufen.
9 Mängelrechte
9.1 Verbraucher*innen haben offensichtliche Mängel, unter kurzer Beschreibung dieser, binnen einer Frist
von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung bzw. Abnahme, gegenüber der Solartechnik Rhein-Main in Textform
anzuzeigen, wobei die rechtzeitige Absendung für die Fristwahrung genügt.
9.2 Im Falle von Mängeln können Sie Nacherfüllung binnen angemessener Frist verlangen. Die
Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Solartechnik Rhein-Main im Wege der Beseitigung des Mangels oder
der Lieferung einer mangelfreien Sache.
9.3 Liefert die Solartechnik Rhein-Main zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann
die Solartechnik Rhein-Main von Ihnen die Rückgewähr der mangelhaften Sache verlangen
9.4 Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht
aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
9.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie Ihnen nicht zumutbar oder verweigert die Solartechnik Rhein-
Main die Nacherfüllung, können Sie Ihr Recht auf Minderung oder Rücktritt geltend machen. Unberührt
hiervon bleibt das Recht, Schaden- oder Aufwendungsersatz geltend zu machen.
9.6 Sie sind nicht berechtigt, Mängel im Rahmen der Selbstvornahme zu beseitigen.
10 Verjährung von Mängelrechten
10.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen
Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – zwei Jahre.
10.2 Bei Verträgen mit Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen
Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – ein Jahr. Die vorstehende Verjährungsfrist gilt nicht bei
arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei
der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten („Kardinalspflichten“). Kardinalspflichten sind solche, die die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung Kunden*innen deshalb vertrauen
dürfen.
11 Herstellergarantien
Soweit den Komponenten der Solaranlage Erklärungen der Hersteller beigefügt sind, z.B. Garantien,
handelt es sich um selbständige Verträge zwischen Ihnen und dem Hersteller. Rechte aus diesen
Verträgen können Sie direkt gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend machen.
12 WIDERRUFSRECHT (FÜR VERBRAUCHER*INNEN)
12.1 Zu Kaufverträgen (vgl. Ziffer 1.1):
a) Verbraucher*innen haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den
Kaufvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen
benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren bzw. (bei mehreren Waren) die letzten Waren in
Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Solartechnik
Rhein-Main, Taunusstrasse 70, 63263 Neu-Isenburg, Tel. 06102/574 33 18, Email mail@solar-technikrheinmain.
de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über
Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das dem Angebot beigefügte
Muster-Widerrufsformular verwenden, auch abrufbar unter https://solar-technik-rheinmain.de//widerruf/, das
jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über
die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
b) Folgen des Widerrufs: Wenn Sie den Kaufvertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir
von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich
daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese
Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion
eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall
werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis
wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie uns den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren
zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich
und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf des
Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die
Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sofern die Waren mit der Post zurückgesandt
werden können, tragen Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Ist der Postversand
nicht möglich, tragen wir die Kosten der Rücksendung der Waren.
12.2 Zu Werkverträgen (vgl. Ziffer 1.1):
a) Verbraucher*innen haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den
Werkvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr
Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Solartechnik Rhein-Main, Taunusstrasse 70, 63263 Neu-
Isenburg, Tel. 06102/574 33 18, Email: mail@solar-technik-rheinmain.de, mittels einer eindeutigen
Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag
zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, auch
abrufbar unter https://solar-technik-rheinmain.de//widerruf/, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts
vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
b) Folgen des Widerrufs: : Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von
Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen
ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen
ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in
keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung
verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie uns den Nachweis erbracht haben, dass
Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren
unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den
Widerruf des Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn
Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sofern die Waren mit der Post
zurückgesandt werden können, tragen Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Ist der
Postversand nicht möglich, tragen wir die Kosten der Rücksendung der Waren.
c)HINWEIS / Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist: : Haben Sie verlangt, dass Leistungen
während der Widerrufsfrist beginnen sollen, erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn die Solartechnik Rhein-Main
vor Ablauf der Widerrufsfrist die Leistungen vollständig erbracht hat. Sind die Leistungen teilweise erbracht
worden, erlischt Ihr Widerrufsrecht teilweise. In diesem Fall haben Sie der Solartechnik Rhein-Main die
Leistungen zu zahlen, die bis zu dem Zeitpunkt erbracht worden sind, zu dem Sie die Solartechnik Rhein-
Main von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet haben. Für die erbrachten Leistungen ist, im
Vergleich zum Gesamtumfang der im Werkvertrag vorgesehenen Leistungen, ein anteilsmäßig
angemessener Betrag zu zahlen.
13 Haftung der Solartechnik Rhein-Main
13.1 Die Solartechnik Rhein-Main haftet unbegrenzt bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten
Schäden, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei von der Solartechnik Rhein-Main
übernommenen Garantien sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
13.2 Im Falle von sonstigen Schäden, die auf leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(„Kardinalspflichten“) beruhen, haftet die Solartechnik Rhein-Main für die bei Vertragsschluss
vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Kardinalspflichten sind solche, die die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung Kunden*innen deshalb vertrauen
dürfen.
13.3 Im Falle von sonstigen Schäden, die auf leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher
Vertragspflichten beruhen, haftet die Solartechnik Rhein-Main insgesamt in Höhe des vereinbarten
Gesamtpreises (ohne Umsatzsteuer).
13.4 Die Solartechnik Rhein-Main haftet nicht für Schäden, die auf der mangelnden Eignung (einschl.
Materialschwächen, Konstruktionsfehler, unzureichende Statik) der baulichen Anlage beruhen, auf bzw. an
der die Solaranlage angebracht werden soll.
13.5 Die Solartechnik Rhein-Main haftet nicht für von Ihnen oder Dritten beschädigte oder gestohlene
Komponenten der Solaranlage und Montagematerialien, die vor und während der Ausführung der
Montagearbeiten bei Ihnen gelagert werden. Dritte in diesem Sinne sind nicht die gesetzlichen Vertreter der
Solartechnik Rhein-Main und Personen, derer sich die Solartechnik Rhein-Main zur Erfüllung ihrer
vertraglichen Pflichten bedient. Es obliegt Ihnen für solche Risiken entsprechende Versicherungen
abzuschließen.
13.6 Die Solartechnik Rhein-Main ist gegen die genannten Risiken über eine
Betriebshaftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherungs AG versichert. Diese Versicherung deckt
Schadensfälle ab, die im Rahmen der vertraglichen Tätigkeiten von Solartechnik Rhein-Main auftreten und
unterliegt den Bedingungen der Versicherungspolice.
14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
14.1 Bei Verträgen mit Verbraucher*innen ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im
Zusammenhang mit diesem Vertrag der Ort des Wohnsitzes oder, falls ein solcher nicht besteht, der Ort
des gewöhnlichen Aufenthalts des/der Verbraucher*in zur Zeit der Klageerhebung. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland oder ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort nicht bekannt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit
diesem Vertrag Offenbach.
14.2 Bei Verträgen mit Unternehmer*innen ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im
Zusammenhang mit diesem Vertrag Offenbach.
14.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine
Anwendung.
15 Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz sind abrufbar unter:
https://solar-technik-rheinmain.de//datenschutz/
16 Sonstiges
16.1 Die Solartechnik Rhein-Main ist berechtigt, für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten
Unterlieferanten einzusetzen.
16.2 Die Veröffentlichung unserer Angebote durch Dritte im Internet oder in Intranets (z.B. auf Homepages
oder in sozialen Netzwerken wie Twitter, Facebook, Instagram und YouTube) ist nicht gestattet.
16.3 Die Marken und die Firmierung der Solartechnik Rhein-Main dürfen nur insoweit genutzt werden, wie
die Solartechnik Rhein-Main hierzu jeweils ihre vorherige schriftliche Zustimmung erteilt hat.
16.4 Sie können Ihre Forderungen mit Forderungen der Solartechnik Rhein-Main aufrechnen, soweit Ihre
Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
16.5 Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform.
16.6 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden an Stelle der unwirksamen
oder nichtigen Bestimmung eine Bestimmung vereinbaren, die der unwirksamen oder nichtigen
Bestimmung wirtschaftlich und rechtliche am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei Vertragslücken.
17 Kontakt
Solartechnik Rhein-Main | Taunusstrasse 70 | 63263 Neu-Isenburg | Emrah Tuerk
Telefon: +49 (0) 6102 574 33 18
E-Mail: mail@solar-technik-rheinmain.de
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